Dossier
„Der ganze Pott hasst die AfD. Kein Bock auf Nazischeisse.“ Foto: Antifaschistische Linke Bochum – wir danken!
Das Mittel eines Parteienverbots im Kampf gegen rechte Ideologie haben wir bisher strikt abgelehnt. Doch finden wir die Initiative von Alexander Hoffmann (siehe unten) unterstützungswert, besonders seine Zielsetzung einer stärkeren Diskussion zum Umgang mit der AfD-Ideologie, die ein Verbotsantrag auslösen kann. Denn es sollte langsam klar geworden sein, dass jedes Verständnis bei Sympathien für diese rechte „Protestpartei“, diese stärkt und sicher nicht nur sozialpolitisch erklärt werden kann. Ein AfD-Verbot bleibt zwar ein allein unzureichendes Mittel (das sich zudem an den Staat richtet) und erschöpft sicher nicht den notwendigen Kampf gegen die Inhalte rechter Ideologie nicht nur in dieser Partei. Kritisch bleiben wir hinsichtlich der erfahrungsgemäßen Gefahr, dass über die Definition „extremistisch“ und „verfassungsfeindlich“ auch linke antikapitalistische Gruppen u.U. gleich mit und womöglich vorrangig in den Fokus geraten könnten… Siehe – in Erwartung breiter Debatte und Aktionsvorschläge – zunächst die gute Vorlage von Alexander Hoffmann und ganz unten alle Grundinfos und Petitionen :
Offener Brief an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages: 525 Jurist*innen fordern: AfD-Verbotsverfahren einleiten! „ Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages, sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung, bereits im Januar 2025 haben sich über 600 Juristinnen und Juristen mit einem offenen Brief an Sie gewandt und die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD gefordert. Mit dem am 25. Juni 2026 veröffentlichten rechtswissenschaftlichen Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) müssen wir unserer Forderung erneut Nachdruck verleihen. Die bisweilen vorgebrachte Argumentation, es gäbe keine ausreichende Erkenntnislage für eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD, ist mit dem Gutachten gegenstandslos geworden. (…) Die Beweislage, auf die sich das Gutachten der GFF stützt, ist erdrückend. Das Ergebnis des Gutachtens ist alarmierend. Die GFF stellt fest, dass die AfD nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, indem sie das Demokratieprinzip sowie die Menschenwürdegarantie systematisch missachtet. Das Politikkonzept der AfD ist auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung von Ausländer*innen, Deutschen mit Migrationsgeschichte, Muslim*innen und weiteren gesellschaftlichen Gruppen gerichtet. Die AfD zielt auf die Realisierung eines mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarenden ethnisch-kulturellen Volksbegriffs ab. Hinzu kommen queer- und behindertenfeindliche Tendenzen sowie ein struktureller Antisemitismus. (…) Sie als Abgeordnete und als Mitglieder der Bundesregierung tragen eine besondere Verantwortung dafür, dem Grundgesetz zur Geltung zu verhelfen und es zu verteidigen. Dies beinhaltet einen verfassungsrechtlichen Auftrag, diejenigen Schutzmechanismen auszulösen, die das Grundgesetz im Falle der Gefährdung vorsieht. Es sind weder Parteien noch Politiker*innen, die hier ein Parteiverbot aussprechen oder sich politisch zunutze machen, sondern es ist allein das Bundesverfassungsgericht, das eine abschließende rechtliche Bewertung im Sinne unserer Verfassung vornimmt und vornehmen muss. Die politische Verantwortung für einen Antrag müssen aber die übrigen Verfassungsorgane übernehmen. Ob unser Grundgesetz mit einem Parteiverbot verteidigt werden kann, das hängt von Ihnen ab….“ Offener Brief vom 20.7.2026 beim RAV – der Brief kann von weiteren Jurist*innen noch gezeichnet werden : AfD-Parteiverbotsverfahren jetzt einleiten! und: Mittlerweile fordern über 1.000 Juristinnen und Juristen die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht „ Mitte Juli 2026 richtete der RAV einen Offenen Brief an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages mit der Forderung, ein AfD-Verbotsverfahren endlich einzuleiten. Dieser Brief war von über 500 Juristinnen und Juristen unterzeichnet und veröffentlicht worden . (…) Während die Rückmeldungen der adressierten Bundestagsabgeordneten auf den offenen Brief bislang sehr überschaubar sind, ist die Reaktion der Kolleg*innen aus der breiten Justiz umso beeindruckender. Die Liste der Unterschreibenden hat sich innerhalb von 10 Tagen verdoppelt. 1051 Anwält*innen, Richter*innen …