Mercosur-Freihandelsabkommen
Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mercosur ( 26.033 ) soll den Handel mit Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay öffnen. Der Nationalrat lehnt die Vorlage mit 96 zu 86 Stimmen bei 9 Enthaltungen knapp ab. Zuvor waren mehrere Begleitmassnahmen gescheitert: die Übernahme der EU-Entwaldungsverordnung (108 zu 83 Stimmen), ein Agrarkredit von 880 Millionen Franken über acht Jahre (94 zu 91 Stimmen) sowie Anträge zu einem Amazonienfonds und gegen Zwangsarbeit. Nun ist der Ständerat am Zug.
SP und Grüne stimmten gegen die Vorlage, dafür waren FDP und GLP. Den Ausschlag gaben einige Nein-Stimmen aus der SVP- und der Mitte-Fraktion. Der Schweizer Bauernverband warnte vor zusätzlichen Importen und Druck auf die einheimischen Märkte. Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse spricht hingegen von einem «fatalen Zeichen für den Wirtschaftsstandort» und fordert eine Korrektur durch den Ständerat.
Einschätzung von Tier im Fokus (TIF): Dieses Abkommen hätte Importe von Fleisch aus Ländern mit tieferen Tierschutz- und Umweltstandards erleichtert. Dieses Fleisch käme aus Produktionssystemen, die mit Entwaldung und Massentierhaltung verbunden sind. Wir lehnen das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten ab und appellieren an den Ständerat, der grossen Kammer zu folgen und die Vorlage zu versenken.
Stopfleber-Initiative
Die Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber» ( 24.089 ) will die Einfuhr von Stopfleber verbieten. Nachdem sich der Nationalrat in der Frühjahrssession als Erstrat für einen indirekten Gegenentwurf (25.404) aussprach, folgte ihm nun der Ständerat mit 24 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Der Gegenentwurf verzichtet auf ein Importverbot und setzt stattdessen auf die bereits eingeführte Deklarationspflicht: Ab 2027 müssen Produkte von gestopften Enten und Gänsen den Hinweis tragen, dass sie unter für Tiere schmerzhaften Bedingungen erzeugt wurden. Der Bund soll die Importe beobachten und dem Parlament alle fünf Jahre Bericht erstatten.
Die bürgerliche Mehrheit und der Bundesrat lehnen ein Importverbot ab und verweisen auf internationale Handelsverpflichtungen und die schwierige Kontrolle verarbeiteter Produkte.
Einschätzung von Tier im Fokus (TIF): Eine Deklarationspflicht ist ein Hohn angesichts des Leids der Tiere. Wir halten an der Initiative und damit auch am Importverbot fest.
Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze
Der Bundesrat verlängert am 5. Juni 2026 die Übergangsbestimmungen des Pelz-Importverbots, das am 1. Juli 2025 in Kraft getreten ist. Neu dürfen tierquälerisch erzeugte Pelzerzeugnisse erst ab dem 1. Juli 2029 nicht mehr eingeführt und ab dem 1. Juli 2030 nicht mehr verkauft werden. Die Pelzbranche soll damit Zeit erhalten, ihre Produktionssysteme an ein geplantes Zertifizierungsprogramm für angeblich nicht-tierquälerisch erzeugte Pelze anzupassen.
Einschätzung von Tier im Fokus (TIF): Für uns ist unverständlich, wieso die Pelzindustrie mehr Zeit erhält. Die Produktion von Pelzen geschieht meist in tierquälerischer, in der Schweiz verbotenen Haltungsbedingungen. Für die sogenannten Pelztiere bedeutet jeder Tag, an dem wir warten, Leid und Tod.
Kultiviertes Fleisch
Eine Motion ( 23.3941 ) verlangt, die Zulassungs- und Bewilligungsverfahren für neuartige Lebensmittel, insbesondere kultiviertes Fleisch und Produkte aus Präzisionsfermentation, zu vereinfachen und zu beschleunigen. Der Nationalrat hatte den Vorstoss in der Sondersession vom Mai 2025 mit 94 zu 87 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Der Ständerat lehnte ihn am 8. Juni 2026 auf Antrag seiner Kommission und des Bundesrates stillschweigend ab. Damit ist die Motion erledigt.
Einschätzung von Tier im Fokus (TIF): Kultiviertes Fleisch könnte dazu beitragen, die Tötung von Tieren mittelfristig stark zu reduzieren. Für uns ist es deshalb unverständlich, gewaltfreie Alternativen zu blockieren. Die Ablehnung dieser Motion zementiert den Status quo der Tiernutzung.
Tiertransporte
Ab dem 1. Juli 2026 dürfen Tiere neu auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen transportiert werden. Bisher waren nur Transporte von Schlachttieren und Sportpferden vom Nacht- und Sonntagsfahrverbot ausgenommen; alle anderen Lebendtiertransporte brauchten eine kostenpflichtige Sonderbewilligung mit 48 Stunden Vorlauf. Mit der Anpassung der Verkehrsregelnverordnung entfällt dieses Einzelgesuch. Der Schweizer Tierschutz STS begrüsst die Änderung als «Gewinn fürs Tierwohl», weil Fahrten in …