Soldaten der Bundeswehr als „Nazi-Prepper“ zu bezeichnen? „Ist ok!“ entschied das Amtsgericht Schwerin. Denn die Meinungsfreiheit gelte auch für Adbustings, die die Bundeswehr kritisieren. Die Staatsanwaltschaft zieht nun ihre zuvor eingereichte Berufung zurück. Kai  N. Krieger vom Antimilitaristischen Aktionsnetzwerk (a2n) freut sich: „Zu Recht endet diese Farce eines  Prozesses mit einer Schlappe für die Staatsanwaltschaft. Dieser Kriminalisierungsversuch war skandalös. Ab jetzt sollte sich der Staatsapparat um die Nazi-Prepper kümmern, anstatt diejenigen zu verurteilen, die die Botschaft übermitteln.“

Beleidigung wegen Bundeswehr-Adbustings?

Das Amtsgericht Schwerin hat am Dienstag, den 10.03.2026 zwei Antimilitaristen freigesprochen. Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Sie hatte den Aktivisten „Beleidigung aller aktiven Soldaten der Bundeswehr“ vorgeworfen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Berufung zurückgezogen. Der Freispruch ist damit rechtsgültig. Im Jahr zuvor kritisierten Antimilitarist*innen in Schwerin und in weiteren 15 deutschen Städten den zum ersten Mal stattfindenden Veteranentag. Dafür platzierten sie unerlaubt eigene Poster im Design der Bundeswehr in Werbevitrinen. Mit Sprüchen wie: „Abhängen mit Nazi-Preppern? Nein zum Veteranentag!“ und „Deutscher Mix: Nazis, Patronen, Einzelfälle“ machten sie auf das Nazi-Problem in der Bundeswehr aufmerksam.

https://antimil-aktionsnetzwerk.site36.net/2025/06/15/adbusting-protest-gegen-den-veteranentag-in-13-staedten/

Adbusting-Alarm im Naziprepper-Land

Schwerin: Das ist die Hauptstadt der Naziprepper vom Nordkreuz. Die Mitglieder der Terrorbande waren Polizisten, Militärs, Juristen und Politiker. Sie klauten Waffen und Munition bei ihren Arbeitgeber*innen, legten Todeslisten mit Namen und Adressen an, und bestellten bereits Löschkalk und Leichensäcke. Besonders brisant: Der Chef der Heimatschutzkompanie, die wenige Wochen später Liegenschaften beim G20-Gipfel in Hamburg unterstützen sollte, ist beteiligt. Er wollte den Nazi-Preppern für ihre geplanten Mordtaten Papiere und LKWs der Bundeswehr zur Verfügung stellen.

Ausgerechnet bei den Cops in Mecklenburg sorgte die Adbusting- Aktion für Großalarm. Begründung: „ Bundeswehrfeindliche Plakate“ Im Strafgesetzbuch gibt es keinen Paragrafen, der eine eventuelle „Bundeswehrfeindschaft“ verbietet . Die Polizeiinspektion Stralsund meint (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108767/6054960) jedoch: „ (…)diese Art des kreativen Protestes ist keineswegs ein satirischer Witz, sondern kann vielmehr den Tatbestand von Ordnungswidrigkeiten oder auch Straftaten erfüllen.“ „Es wäre schön, wenn die Mecklenburger Cops ihre Nazi-Prepper-Kollegen, die Mitglied in der Nazi-Terror-Bande „Nordkreuz“ waren, so engagiert verfolgen und rausschmeißen würden.“  kommentiert dies Kai N. Krieger.

„Auch unbequemes Adbusting ist grundrechtlich geschützt“

Die Werbevitrinen im öffentlichen Raum lassen sich mit handelsüblichen Rohsteckschlüsseln aus dem Baumarkt öffnen. Daher scheiden Sachbeschädigung und Diebstahl bereits aus. Deswegen versuchte die Staatsanwaltschaft Schwerin, die Adbustings als „Beleidigung aller aktiven Soldaten“ zu übersehen. Was die Staatsanwaltschaft bei ihrer Verfolgung Unschuldiger übersah: Genau das ist erlaubt:  Das Bundesverfassungsgericht stellte u.a. im bekannten Urteil zu  „Soldaten sind Mörder!“ im Jahr 1995 klar, dass man so etwas sagen darf, ohne bestraft zu werden. Denn „alle Soldaten“ sei keine hinreichend zählbare Einschränkung, so dass sich eine konkrete Soldat*in beleidigt fühlen müsse. Auch Politik und Institutionen dürfen straffrei beleidigt werden.

„Auch unbequemes Adbusting ist grundrechtlich geschützt“ schreibt Prof. Dr. Fischer-Lescano in einem Gutachten dazu:

https://verfassungsblog.de/adbusting-unbequem-aber-grundrechtlich-geschuetzt/

Folgerichtig erklärte auch das Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe im Dezember 2023 eine Hausdurchsuchung der Berliner Polizei wegen Adbustings für illegal:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-121.html

Erst im August 2025 stellte das Amtsgericht Tiergarten in Berlin ein Verfahren wegen Polizei-Adbustings ein:

https://antifawerkstatt.noblogs.org/post/2025/08/25/gewonnen-prozess-wegen-polizei-adbustings-endet-mit-einstellung/

Vor der Verhandlung hatten die Betroffenen ihrem Strafbefehl von einmal 20 Tagessätzen zu 20 Euro sowie 40 Tagessätze zu 40 Euro widersprochen. In den …