Laut einem

Hitze-Tool der Zeitung „Der Bund“

stieg die Hitzeempfindung im Bollwerk, wo das Regio-Gefängnis steht, bereits über 40°. So krass! Wie heiss ist es innerhalb des überbelegten Gefängnis? Wie hoch ist der Hitzestress der inhaftierten Personen? Schützt das Gefängnis vor Hitze? Die Behörden weigern sich bisher, uns diese Fragen zu beantworten. Klar ist nur, dass sie keine systematischen Messungen von Temperatur und Luftqualität gemacht werden. Kein Hinweis dafür, dass die Behörden ihre Fürsorgepflicht ernst nehmen.

Möglicherweise Folter

aufgrund von Überbelegung

Unabhängig von der Hitze herrschen im Regionalgefängnis Bern unhaltbare Zustände. Dies stellte auch die

Antifolterkommission NKVF im neuesten Bericht

fest. Aufgrund der Überbelegung seien bis zu vier Personen in engen Zellen während 22 Stunden pro Tag isoliert. Die Licht- und Luftverhältnisse seien „problematisch“, die sanitären Anlagen „menschenunwürdig“, die hygienischen Zustände „untragbar“. Das Fazit der NKVF ist alarmierend: Möglicherweise finde im Regionalgefängnis Bern Folter statt.

Hintergründe

Probleme der Überbelegung.

Seit Sommer 2024 sind die Regionalgefängnisse im Kanton Bern konstant überbelegt. Nach einem Todesfall am 19. Januar 2025 im Regionalgefängnis Burgdorf und einem Suizid im Regionalgefängnis Bern am 5. Februar 2025 wandte sich das Migrant Solidarity Network zusammen mit Medina, augenauf Bern, Demokratische Jurist*innen Bern und humanrights.ch mit kritischen Fragen

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an das Amt für Justizvollzug (AJV). Das AJV wies sämtliche Vorwürfe zurück: „Von einer menschenunwürdigen Unterbringung zu sprechen, sei unlauter“

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.

Gedenkaktion für Younes, der im Regionalgefängnis Bern starb.

Möglicherweise Folter.

Mittlerweile hat sich die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ebenfalls mit der Überbelegung befasst und Ende 2025 einen Bericht veröffentlicht, der uns recht gibt

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. Im Regionalgefängnis Bern müsse in Mehrbettzellen „aufgrund kumulativer Faktoren (fehlende Hygiene, fehlende Privatsphäre beim Toilettengang, kein Tageslicht, keine Frischluftzufuhr und Zellengrösse)“ möglicherweise von einer Verletzung von Art. 3 EMRK – sprich Folter – ausgegangen werden (Seite 14 NKVF-Bericht).

Die systematische Überbelegung sei „untragbar“.

Bis zu vier Personen würden in einer Zelle isoliert. Hierfür seinen in den Zellen zusätzliche (Etagen-)Betten eingebaut worden. Solche Mehrbettzellen würden (ohne den Sanitärbereich) eine Fläche zwischen 15 m2 und 18.3 m2 aufweisen (Seite 14 NKVF-Bericht). Dies unterschreite die nationalen Vorgaben des Bundesamt für Justiz

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Die Licht- und Luftverhältnisse seien „problematisch“

. Da die Fenster aus Milchglas nicht geöffnet werden können, sei die Luft in den Zellen des Regionalgefängnisses Bern „extrem stickig“ (Seite 8 NKVF-Bericht). Das Regionalgefängnis sei deshalb für längerfristige Unterbringungen „ungeeignet“ (Seite 15 NKVF-Bericht).

Die sanitären Anlagen seien „menschenunwürdig“.

In den Mehrbettzellen seien die sanitären Anlagen gar nicht oder nicht vollständig vom Wohnbereich abgetrennt. Der Toilettenbereich könne teilweise nur mit einem Vorhang abgeschirmt werden. Das Fehlen von Abtrennungen verstosse gegen internationale Vorgaben

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und Urteile des EGMR

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(Seite 9 NKVF-Bericht).

Die hygienischen Zustände seien „untragbar“.

Wände seien „verschmiert“. Die Zellen seien „schmutzig und unhygienisch, insbesondere der Boden, auf dem die Matratzen lagen“. Die Bett- und Frotteewäsche sei „teils verschlissen und beschädigt“ (Seite 9 NKVF-Bericht).

Zellöffnungszeiten seien zu kurz

. Gewöhnlich dürften die inhaftierten Personen nur zwei Stunden pro Tag ausserhalb der Zellen verbringen (Seite 10 NKVF-Bericht). Ein Zelleneinschluss von über 20 Stunden verletzt (abgesehen von wenigen Tagen nach der Verhaftung und/oder in sicherheitsbedingten Ausnahmefällen) völkerrechtliche Bestimmungen wie Art. 3 EMRK und Art. 10 Abs. 1 UNO-Pakt II. Auch Art. 110 Abs. 2 der Berner Justizvollzugsverordnung schreibt vor, dass inhaftierte Personen sich mindestens drei Stunden am Tag ausserhalb der Zelle aufhalten. Die Zeit ausserhalb der Zelle ist gemäss internationalen Standards besonders bei Überbelegung relevant.